Haus und Platzordnung

 

Unsere Jugendfreizeitstätte Kurpfalz wird von der Jugend für die Jugend unterhalten. Pfadfinder des BdP Stammes Kurpfalz Ramstein haben diese Stätte der Begegnung erbaut und führen regelmäßig Bau- und Renovierungsarbeiten durch. Es ist unsere gemeinsame Freizeitstätte, wir sind stolz darauf! Wir wollen es anderen Jugendlichen nicht vorenthalten. Wir haben Vertrauen in unsere Gäste, bitte denken Sie daran. Die Haus und Platzordnung ist die geschäftliche Grundlage des Mietvertrages mit der Gruppe und dem verantwortlichen Gruppenleiter.

§1 Die Haus- und Platzverwaltung übt das Hausrecht aus. Ihre Anweisungen sind zu beachten.

§2 Das Haus und der Zeltplatz werden in sauberem Zustand übergeben. Dazu gehören besenreine schmutzfreie Räume, nass aufgewischte Fliesenböden und sauberer Zeltplatz sowie Außenanlagen. Für eine nicht ordnungsgemäße Reinigung der Einrichtung beim Verlassen müssen wir eine Reinigungsgebühr berechnen. Kosten berechnen wir nach Arbeitsanfall.

§3 Die ausgewiesenen Parkplätze vor der Jugendfreizeitstätte sind zu benutzen. Das Gelände darf nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden.

§4 Der Müll ist auf den zugewiesenen Stellen in die entsprechenden Müllbehälter zu entsorgen. Sollten diese voll sein, in Müllsäcke verschnürt neben den Müllbehältern zu deponieren. Müllsäcke werden extra berechnet, also seit sparsam.

§5 Das Kücheninventar ist aufgelistet. Schäden oder Verlust sind der Hausverwaltung zu melden. Es handelt sich um eine Großküche, zu der die Gesundheitsbehörden jederzeit Zutritt haben. Sauberkeit ist oberstes Gebot.

§6 Die Nachtruhe beginnt grundsätzlich um 22.00 Uhr. Eventuelle Beschwerden oder Anzeigen richten sich stets gegen den betreffenden verantwortlichen Gruppenleiter.

§7 Der Gruppenleiter hat einen Hausschlüssel erhalten. Er gehört zu einer Schließanlage. Der Verlust beschert ihm eine hohe Rechnung, denn alle Zylinder müssen dann ausgewechselt werden. Der Mieter haftet.

§8 Die Strom- und Wasserrechnung zahlt der Mieter gemäß Zählerstanddifferenz, deswegen achtet auf sparsamen Verbrauch.

§9 Die Natur ist das Schönste, was wir haben. Alle sind aufgefordert, die Bäume und Sträucher zu erhalten. Werden Schäden an der Natur festgestellt, werden wir unnachsichtig gegen den Mieter vorgehen. Es ist nicht gestattet, Zeltgräben und zusätzliche Feuerstellen zu errichten

§10 Die Aufsichtspflicht ist in allen Punkten (Sachen und Personen) Sache des Gruppenleiters.

§11 Offenes Feuer ist nur auf Feuertischen oder an den dafür baulich vorgesehenen Stellen zulässig.

§12 Feuerholz kann an den angewiesenen Stellen geholt werden. Bäume dürfen nicht gefällt werden!

§13 Zum Zeltbau und Pionieren stehen auf Anfrage Fichtenstangen zur Verfügung. Stangen, die zersägt werden, müssen bezahlt werden. Die Stangen sind anschließend wieder am vorgesehenen Lagerort zu stapeln.

§14 Alle Beschädigungen sind umgehend der Haus- und Platzverwaltung zu melden. Für alle Schäden, die während eines Aufenthaltes durch Euch verursacht werden, haftet die betreffende Gruppe, bzw. der verantwortliche Gruppenleiter. Reparaturen werden unverzüglich vom Träger zu Lasten des Verursachers vergeben, und zwar in der Regel an entsprechende Handwerksbetriebe, um eine sachgemäße Arbeit zu gewährleisten.

§15 Ausfallkosten werden entsprechend der in der Anmeldung erwähnten Regeln berechnet. Diese werden ausdrücklich vom Verantwortlichen Gruppenleiter anerkannt! Ggf. muss er sich entsprechend Versichern.

§16 Zur Überwachung der Platz- und Hausordnung ist ein Verwalter eingesetzt. Er empfängt Euch, zeigt Euch alles was zur Bedienung erforderlich ist und steht für Fragen zur Verfügung. Er schaut aber auch nach, ob Ihr angenehme Gäste seid. Auch hat der Verwalter das Hausrecht und kann von diesem Recht während Eures Aufenthaltes Gebrauch machen, wenn es zu Verstößen gegen die Haus- und Platzordnung kommt.

§17 Bei allen Streitfragen ist der Gerichtsstand Landstuhl.

Bitte orientiert Euch auch den Regeln jeder guten Gemeinschaft und beachtet, dass Ihr während Eures Aufenthaltes auch zur Gemeinschaft des Ortes zählt. Erweist Euch durch Euer Verhalten den Mitbürgern als gute Nachbarn und uns gegenüber als faire Partner. Bitte beachtet auch die INFOS zur Jugendfreizeitstätte Kurpfalz in denen verschiedene Punkte noch erläutert sind.

Ramstein, im Januar 1984
Der Vorstand

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